Umwelt

EU-Richtlinie 2011/65/EU und ElektroStoffV

Am 21.07.2011 ist die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Alle ab diesem Datum verbauten Teile in Neugeräten müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen. In Deutschland wurde die RoHS-Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.

Wir erfüllen die Verpflichtungen aus der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV). Alle Angaben bezüglich der ElektroStoffV beruhen auf Herstellerinformationen.

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und die ElektroStoffV gilt gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ElektroStoffV nur für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt, die den Kategorien (§ 1 Abs. 1 S. 2 ElektroStoffV) zugeordnet werden können.

Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Abfallentsorgung

Am 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte die mit der durchgestrichenen Mülltonne versehen sind.

Die nebenstehende Kennzeichnung „durchgestrichene Mülltonne“ bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Verpackungsqualität

Um ihre Artikel sicher zu verschickenr verwenden wir nur hochwertiges Verpackungsmaterial. Unsere Artikel verpacken wir in stabilen 2-Lagigen Kartons und füllen die Hohlräume mit Schrenzpapier auf. Zusätzlich wird das Produkt noch in eine Luftpolsterfolie gewickelt so dass es unbeschadet bei ihnen ankommt.

Das Füllmaterial Schrenzpapier ist ein umweltschonendes Recycling Papier. Die Lufpolsterfolie und das Papier sowie den Karton bitten wir sortenrein bei ihrer kommunale Sammelstelle oder über das Duale System zu entsorgen.

Wenn Sie mit unserer Verpackungsqualität einmal nicht zufrieden sind, melden Sie sich bitte, wir versuchen diese dann zu verbessern.

Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Veolia Umweltservice Dual GmbH

Bei der von uns erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten, mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen haben wir uns zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 7 VerpackG dem bundesweit tätigen System der Veolia Umweltservice Dual GmbH angeschlossen. Veolia steht für umweltgerechtes Abfallmanagement und Recycling. www.veolia.de